Der Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Partei hochgestuft. Begründung: ein ethnisch-abstammungsbezogenes Volksverständnis, das mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Die AfD klagt dagegen. Bis zur Entscheidung gilt eine Stillhaltezusage, die Einstufung selbst bleibt bestehen.